Gesonderte (AGB) Allgemeine
Geschäftsbedingungen für
die Thermografie, in der Praxis für Pferdephysiotherapie.
1. Die nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen (im folgenden
AGB
genannt) gelten für alle von der Praxis für Pferdephysiotherapie durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennehme der
Lieferung oder Leistung bzw.
des Angebots von von der Praxis für Pferdephysiotherapie durch den Kunden,
spätestens
jedoch mit der Annahme des Bildmaterials und dem entsprechenden erstellten
Bericht.
3. Die
AGB gelten im
Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne
ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen von von der Praxis für Pferdephysiotherapie.
1.
Überlassenes Bildmaterial
1. Die
AGB gelten für
jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher
Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten
insbesondere
auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von
von der Praxis für Pferdephysiotherapie
gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG
handelt.
3. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von
von der Praxis für
Pferdephysiotherapie und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür
geleistet wird.
4. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und
pfleglich zu behandeln.
5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten
Sendung oder Inhalt, Qualität oder
Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang
mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß
und
gelieferten wie verzeichnet zugegangen.
6. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und
pfleglich zu behandeln und darf es an
Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen
Verarbeitung weitergeben.
7. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten
Sendung oder Inhalt, Qualität oder
Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48
Stunden nach Empfang
mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und
wie verzeichnet zugegangen.
§
2. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein
einfaches Nutzungsrecht.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, Medienbezogene
oder räumliche Exklusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von
mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das
Nutzungsrecht übertragen für die Nutzung des
Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der
Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben
hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im
Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für dass das
Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung
gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung,
Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung
oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen
ausdrücklichen
Zustimmung von Thermografie - Zentrum Rhein Main. Das gilt insbesondere für: -
eine
Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,
Produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen
Nachdrucken, - jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des
Bildmaterials, -
die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf
Datenträgern
aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische
Trägermedien
wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.),
soweit
dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3.
AGB
dient, - jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi,
Disketten oder ähnlichen Datenträgern, - jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der
Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen
Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden
handelt), -
die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung oder
auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur
Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-
Composing, Montage oder durch
elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich
geschützten
Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von
der Praxis für Pferdephysiotherapieund nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet.
Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder
anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm
eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder
teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu
übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des
Bildmaterials ist nur gestattet unter
der Voraussetzung der Anbringung des von der Praxis für Pferdephysiotherapie
vorgegebenen Urhebervermerks.
§ 3. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt
es sich
nach der jeweils aktuellen Preisliste der Praxis für
Pferdephysiotherapie
2. Das Honorar gilt nur für die Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten
Zweck gemäß Ziff. III 3. oder 2. AGB. Soll das
Honorar auch für eine weitergehende
Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und
Laborkosten,
Kosten für erforderliche Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im
Honorar
enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in
voller Höhe zu zahlen, wenn das in
Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei
Verwendung
der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt
vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens Euro
150,-- pro Aufnahme an.
5. Das Honorar ist spätestens binnen 10 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen,
soweit
in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung
kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a.
zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist
nur gegenüber unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten Forderungen
des Kunden zulässig.
§ 4. Vertragsstrafe, Blockierung,
Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung
der Praxis für Pferdephysiotherapie)
erfolgten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist
für
jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu
zahlen,
vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
§ 5. Thermografie
1.Thermografie
Thermografie ist eine Messtechnik, mit der Oberflächentemperaturen bildlich
dargestellt
werden können.
Aufgrund der gemessenen Oberflächentemperaturen können Rückschlüsse auf den
Stoffwechsel bzw. Gesundheitszustand hinsichtlich der Entzündungsherde eines
Pferdes
gezogen werden.
Die einzelnen Leistungen für die gewünschte Untersuchung erhält der Auftraggeber
in einem Angebot oder einer Preisinformation mitgeteilt.
Die bei der Untersuchung gewonnen Messergebnisse sind Momentaufnahmen, die zum
Zeitpunkt der Messung ermittelt wurden. Die Praxis für Pferdephysiotherapie
gewährleistet die Richtigkeit der Messergebnisse und die daraus gewonnenen
Daten, die
zum Zeitpunkt der Messung vorlagen.
Für eine thermografische Untersuchung müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden
sein und geschaffen werden. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, wird
durch
die Praxis für Pferdephysiotherapie mitgeteilt.
1. Das Pferd darf 1 Stunde vorher nicht in der Sonne
gestanden haben
2. Das Pferd muss trocken, sauber und staubfrei sein
3. Das Pferd darf 1 Stunde vorher nicht geritten worden sein
4. Decken und Bandagen müssen 1 Stunde vorher entfernt werden
Werden Anweisungen nicht eingehalten, kann für die Richtigkeit der
Messergebnisse
keine Gewährleistung übernommen werden.
§ 6 Haftung
1. Im Übrigen ist die Haftung von der Praxis für
Pferdephysiotherapie auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
2. Aufrechnungen
Der Auftraggeber kann lediglich aufrechnen, wenn eine Forderung
rechtskräftig festgestellt wurde.
3. Zahlungsbedingungen
Der gestellte Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart, abzugsfrei
zahlbar
innerhalb
von 10 Tagen nach Rechnungsdatum.
4. Berechnungen
Bei Stundenverrechnung wird die erste Stunde immer voll berechnet. Ab der
zweiten
Stunde
kann halbstündlich abgerechnet werden, ansonsten gelten die vorher
vereinbarten Preise.
§
7. Rechtliches / Salvatoresche
Klausel
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
als vereinbart, und zwar auch bei
Leistungen und Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer
oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen. Die Parteien
verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine Sinnentsprechende
wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und
juristisch
am nächsten kommt.
§ 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist Gießen/Hessen
An sonnten
gelten
die (AGB) für die
Praxis für Pfedephysiotherapie
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(AGB)
für die Praxis für Pfedephysiotherapie
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